Bundesrat für mehr bezahlbares Bauland

Veröffentlicht am 1. Dezember 2020

(Foto: Bauland Report)

Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Mobilisierung von Bauland. In einer aktuellen Stellungnahme drängt er auf einen unverzüglichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Städte und Gemeinden bräuchten rasch effektivere Möglichkeiten, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.

Aus Sicht des Bundesrates ist eine grundlegende Reform des Bauplanungsrechts wichtig. Benötigt würden jedoch nicht nur Flächen für Wohnraum, sondern auch für Gewerbe- und Industriebetriebe: In der gemischten, europäischen Stadt werde gearbeitet und gewohnt – idealerweise nebeneinander mit kurzen Wegen zur Verkehrsvermeidung. Daher komme es auf die richtige Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Dienstleistung, Kultur, Grün- und Erholungsflächen an.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Prüfung, ob die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz des Klimas und zur Abmilderung der Klimawandelfolgen vor dem Hintergrund der zu erwartenden zunehmenden Flächenversiegelung genügen. Außerdem bittet er die Bundesregierung, weitere Möglichkeiten zum Schutz von Umwelt und Natur in Betracht zu ziehen.

Anregungen aus der Praxis

Um das Gesetz noch praxistauglicher zu gestalten, schlagen die Länder zahlreiche Einzeländerungen vor. Sie beziehen sich unter anderem auf Regelungen zur digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung, zu den Abwägungskriterien zwischen Wohn- und Gewerbeinteressen, zu Flächennutzungsplänen für Windenergie sowie zu Kontingenten für Lärmemissionen. Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf die Beschlüsse der Baulandkommission umsetzen und die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum verbessern.

Kommunen sollen künftig brachliegende Flächen leichter für Wohnungsbau nutzbar machen, indem sie zum Beispiel ihre Vorkaufsrechte stärker ausüben – vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Dort sollen sie auch leichter ein sog. Baugebot anordnen dürfen, um Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen.

„Dörfliches Wohngebiet“

Außenbereichsflächen zur Wohnnutzung sollen nach dem Gesetzentwurf befristet bis Ende 2022 in das beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne einbezogen werden. Der Entwurf sieht zudem auch eine neue Baugebietskategorie im Außenbereich vor: das „Dörfliche Wohngebiet“, in dem einvernehmliches Miteinander von Wohnen und – insbesondere landwirtschaftlicher – Nebenerwerbsnutzung vereinfacht wird.

Mehr sozialer Wohnungsbau

Mit sog. sektoralen Bebauungsplänen sollen Gemeinden, zunächst befristet bis Ende 2024, Flächen für Wohnbebauung festlegen dürfen. Zusätzlich können die Gemeinden vorschreiben, dass neue Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen. Baugenehmigungen dürfen dann auch davon abhängig gemacht werden, ob die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung, besonders die Miet- und Belegungsbindung, eingehalten sind.

Wie es weitergeht…

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

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