Klug sanieren – Der Energieausweis weist den Weg

Veröffentlicht am 1. Oktober 2020

(Foto: BHW)

Betagte Häuser punkten oft mit ihrem Charme, seltener aber mit ihrem energetischen Zustand. Denn der ist oft nicht umweltgerecht. Eine wichtige Orientierung für Käufer von in die Jahre gekommenen Immobilien bietet der Energieausweis. Er enthält auch Empfehlungen zur Sanierung des Gebäudes. Wer eine ältere Bestandsimmobilie kauft, schaut sich den Energieausweis am besten genau an. Denn er macht den Sanierungsbedarf für den Käufer transparent.

„Gebäude aus der Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1995 kann man als energetische Altbauten bezeichnen“, erklärt Thomas Mau von der BHW Bausparkasse. „Der Energieausweis ist deshalb ein gutes Planungsinstrument für die erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.“ Dabei gibt der „Energieverbrauchskennwert“ im Ausweis an, wie hoch der Verbrauch in kWh/m²a ist. Eine farbige Skala zeigt die Vergleichswerte für ein durchschnittliches Einfamilienhaus auf. Transparenz liefert auch die Verbrauchserfassung für die letzten drei Abrechnungsperioden.

Was muss sein?

Klar ist: Gebäude mit hohem Energiebedarf belasten die Umwelt. Die EnergieEinsparVerordnung (EnEV) sieht daher Sanierungsverpflichtungen vor. „Dazu zählen auch der Austausch alter Heizungen, das Dämmen von Rohrleitungen und das Isolieren von Dach oder Dachboden“, so Thomas Mau. Ein- und Zweifamilienhäuser, die der Vorbesitzer vor Februar 2002 bewohnt hat, mussten bisher nicht saniert werden. Heute gilt: Spätestens 2 Jahre nach dem Kauf einer Altbauimmobilie besteht für den Käufer laut EnEV eine Sanierungspflicht.

Energieberatung nutzen

Käufer sollten vor dem Erwerb am besten eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Die Profi-Berater errechnen auch die möglichen Energieeinsparungen und empfehlen Lösungen, die zum jeweiligen Altbau passen. Bei Nichteinhaltung der Sanierungspflichten wird’s allerdings teuer. Dann droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Jedes neu gebaute Gebäude braucht einen Energieausweis. Gleiches gilt, wenn ein Gebäude umfassend saniert und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach EnEV durchgeführt wird. Bauherren oder Eigentümer müssen daher sicherstellen, dass sie einen Ausweis erhalten.

Eigentümer benötigen einen Energieausweis, wenn sie ihre Immobilie vermieten, verkaufen oder verpachten. Wird das Gebäude selbst bewohnt, ist kein Energieausweis nötig. Seit Juli 2008 ist der Energieausweis zur Pflicht geworden für all diejenigen Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 errichtet wurden, und seit Januar 2009 auch für alle Wohngebäude, die jüngeren Datums sind. Freigestellt von dieser energetischen Ausweispflicht sind Baudenkmäler und kleinere Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.

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