Erhebliche Mängel bei Rauchmeldern

Veröffentlicht am 4. Januar 2022

Eine aktuelle Auswertung hat ergeben, dass knapp die Hälfte aller Haushalte in Niedersachsen falsch installierte oder gar keine Rauchmelder hat. Foto: Forum Brandrauchprävention

Knapp die Hälfte aller Haushalte in Niedersachsen hat trotz gesetzlicher Pflicht falsch installierte oder gar keine Rauchmelder. In Niedersachsen sind nur 13 % aller Haushalte optimal mit Rauchmeldern geschützt, 45 % erfüllen lediglich den Mindestschutz. Weitere 16 % haben die Warnmelder falsch installiert und wiegen sich in trügerischer Sicherheit. Besonders alarmierend ist, dass 26 % der Haushalte komplett ohne Rauchwarnmelder sind.

Das hat jetzt die Auswertung einer im Jahr 2020 durchgeführten Erhebung des Landesinnungsverbandes für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen ergeben. Rund 70 % der über 5.300 Befragten sind Eigentümer, knapp 80 % leben in einem Ein- oder Zweifamilienhaus.

„Nach fast 6 Jahren gesetzlicher Pflicht sind diese Zahlen wirklich erschreckend. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, meint Andreas Walburg vom Landesinnungsverband. Er appelliert an alle Eigentümer, die geltende Rauchmelderpflicht schnell umzusetzen und ihre Wohngebäude optimal auszustatten.

Andreas Walburg: „Rauchmelder sind Lebensretter – vor allem nachts. Deshalb sollten auch Haus- und Wohnungsbesitzer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen, ihre Pflicht ernst nehmen und Rauchmelder installieren.“

Gesetzgebung in Nds. gemäß § 44 der Landesbauordnung

• In Neu- und Umbauten müssen seit dem 4. April 2012 Rauchmelder eingebaut werden. Für Bestandsbauten galt zunächst eine Übergangsfrist, diese endete jedoch 2015. Seit 2016 sind in allen Wohngebäuden Rauchmelder vorgeschrieben.

• Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden. In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.

• In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer ist für die Installation zuständig?

• Der Eigentümer muss in selbstgenutzten und vermieteten Immobilien Rauchmelder gemäß Landesbauordnung installieren.

Wer ist für die Wartung verantwortlich?

• In Mietwohnungen ist der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung zuständig – außer, der Eigentümer übernimmt die Wartung.

• Im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer verantwortlich.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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