GEG löst EnEV ab – BEG statt KfW

Veröffentlicht am 10. Oktober 2021

Für die modernen Viebrockhäuser der Hausserien „My Style’ und „Selection“ sowie „Complete“ gibt es jetzt attraktive Förderungen nach der neuen BEG. (Foto Viebrockhaus AG)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt an die Stelle der alten Energieeinsparverordnung (EnEV). Es legt fest, welche energetischen Anforderungen Gebäude erfüllen müssen und enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik, Wärmedämmstandard und Hitzeschutz. Das GEG gibt für Neubauten auch bestimmte Anteile an erneuerbaren Energien vor.

Auf dieser Basis wurden die KfW-Förderungen für Neubau und Sanierung unter dem Dach der neuen BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) zusammengeführt und vereinfacht.

„In unseren Gebäuden steckt großes Einsparpotenzial“, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der Vorstellung der neuen Fördermöglichkeiten fest. „Etwa 25 Prozent unseres CO2-Ausstoßes fallen durch Gebäude und ihre Energieversorgung an. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung deshalb beschlossen, die Gebäudeförderung weiterzuentwickeln und noch attraktiver zu machen.“ In diesem Zusammenhang betont auch die Verbraucherzentrale Bundesverband: „Die Mehrkosten eines energetisch höherwertigen Neubaus sind oft gar nicht so hoch und lohnen sich, insbesondere bei steigenden Energiepreisen. Zudem winken üppige Fördermittel, wenn die GEG-Anforderungen übertroffen werden.“

BEG belohnt Energieeinsparungen und Einsatz erneuerbarer Energien

Die Förderungen der KfW wurden nun als „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst. Die Kombination aus Energieeinsparungen und Einsatz erneuerbarer Energien soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken. der Energiebereitstellung ein, vom Rohstoffabbau über den Transport bis hin zur Verwendung im Gebäude. Die Pluspunkte der neuen BEG: Es gibt nur noch einen Förderantrag für alles. Außerdem können die Bauherren jetzt zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss (je Wohneinheit) oder einem reinem Zuschuss (je Wohneinheit) für ihren Hausbau wählen. Der Kredit darf bei der reinen Zuschuss-Variante auch bei einer anderen als der KfW-Bank beantragt werden.

Ein weiterer Vorteil der neuen BEG: Sollen Teile des neuen Hauses gewerblich genutzt werden, z.B. als Praxis, Ladenlokal o.ä., können die Bauherren jetzt auch dafür eine BEG-Förderung in gleicher Höhe wie für eine zusätzliche Wohneinheit beantragen. Alle Häuser der Viebrockhaus-Serien „MyStyle“ und „Selection“ werden als KfW-Effizienzhaus 40 Plus gebaut, Häuser der Serie „Complete“ als KfW-Effizienzhaus 40 EE (Erneuerbare Energien).

KfW-Effizienzhäuser 40 Plus von Viebrockhaus verfügen über eine hervorragende Dämmung der Gebäudehülle und werden mit modernster Wärmepumpentechnik beheizt. Ein zentrales Be- und Entlüftungssystem mit Wärmerückgewinnung sorgt für zusätzliche Energieeinsparungen und gleichzeitig ein für perfektes Raumklima.
Den benötigten Strom produzieren die Häuser selbst: Eine Photovoltaikanlage nutzt dafür die Energie der Sonne, eine Lithium-Ionen-Hausbatterie speichert die Überschüsse und ein intelli-gentes Energiemanagement-System sorgt für einen optimalen Verbrauch des Solarstroms. Die Elektromobilität wurde in diesem Zusammenhang schon mitbedacht und eine Wallbox-Vorbereitung für E-Fahrzeuge ist bei den Hausserien „MyStyle“ und „Selection“ bereits inklusive.

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