Hausbau in 2021 – was ändert sich?

Veröffentlicht am 1. Dezember 2020

Hausbau 2021: Bauen wird anspruchsvoller, eine begleitende Qualitätskontrolle durch einen unabhängigen Sachverständigen gibt Sicherheit. (Foto: vqc)

Nach wie vor steht das eigene Heim ganz oben auf der Wunschliste der Deutschen: Extrem niedrige Zinsen, Zuschüsse über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf einem historischen Höhepunkt, ein noch reduzierter Mehrwertsteuerbetrag. All das sorgt in der Summe für einen Bauboom - der Corona-Pandemie zum Trotz. Nach Einschätzung vieler Experten wird sich daran auch im neuen Jahr nichts ändern.

Eine der grundlegenden Änderungen für 2021 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG), das unter anderem verbindlich vorschreibt, dass private Bauherren ab 2021 nur noch Häuser bauen dürfen, die dem Niedrigstenergiestandard entsprechen. Das bedeutet, dass zumindest eine Form von erneuerbaren Energien zur Energieversorgung genutzt werden muss, aber auch, dass der Primärenergieverbrauch generell auf einem möglichst niedrigen Niveau gehalten wird.

Diese Ziele sollen vor allem durch einen hochwertigen baulichen Wärmeschutz, konkret durch gute Dämmung, hochwertige Fenster und durch Vermeidung von Wärmebrückenverlusten erreicht werden. „Die technischen und baulichen Rahmenbedingungen beim Bau neuer Wohnhäuser waren auch vorher schon anspruchsvoll, werden im Detail durch das GEG aber spürbar diffiziler“, so der Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V.

Bauland und gute Handwerker rar

Unabhängig von den technischen Herausforderungen, stehen den eigentlich guten Rahmenbedingungen für den Hausbau auch negative Aspekte gegenüber: In vielen Regionen, insbesondere in den Städten oder den Randgebieten der Metropolen wird Bauland knapp und auch qualifizierte Handwerker werden mitunter rar. Das ist nach Überzeugung des VQC oft nicht nur ein organisatorisches Problem, sondern zugleich auch ein preistreibender Faktor.

Reduzierter Mehrwertsteuersatz ade

Hinzu kommt, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent nur für Immobilien zum Tragen kam, die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 fertig gestellt werden bzw. wurden. „Hausherren, deren Haus innerhalb dieses Zeitraums fertiggestellt wurde, konnten so spürbar vom reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang übrigens der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Dieser Vorteil fällt jetzt weg“, so der VQC weiter. Der VQC rät aber auf jeden Fall davon ab, bei bereits abgeschlossenen Bauverträgen eine Beschleunigung des Hausbaus quasi zu erzwingen, um im laufenden Jahr noch den Genuss des Steuervorteils mitzunehmen.

Frist für Baukindergeld verlängert

Positiv für Bauherren ist auch die von der Bundesregierung verabschiedete Fristverlängerung für das Baukindergeld. Hier gilt: Familien, die bis zum 31. März 2021 eine Immobilie – egal, ob neu oder gebraucht – kaufen, können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) noch einen Antrag auf Baukindergeld einreichen. Ursprünglich galt hier als Stichtag der 31. Dezember 2020. Wegen der Corona-Krise wurde die Regelung verlängert. Der Bund fördert mit dem sog. Baukindergeld Familien mit bis zu 1.200 Euro im Jahr pro Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren. „Hier kann es sich also lohnen, genau hinzuschauen, auf die jeweiligen Fristen zu achten, um von dieser Prämie noch profitieren zu können.“

Staat legt bei Bausparern nach

Und noch ein Bonbon liegt ab dem 1. Januar 2021 bereit: Mit der Novellierung des Wohnungsbauprämiengesetzes reagiert der Staat auf den Anstieg der Immobilienpreise. Ab 2021 soll damit das Bausparen für angehende Eigenheimbesitzer deutlich attraktiver werden. Je nach Einzahlsumme legt der Staat eine Wohnungsbauprämie von bis zu 10 Prozent pro Jahr obendrauf. Für Verheiratete liegt der Förderbetrag je nach Einzahlsumme sogar doppelt so hoch. „Alles in allem sind das für das kommende Jahr gute Voraussetzungen für Bauherren“, resümiert der VQC.

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