Kompetente Hausverwalter

Veröffentlicht am 4. Januar 2022

Foto: Adobe Stock / NDABCREATIVITY / BHW Bausparkasse

Mit dem neuen WEG-Gesetz wird der Handlungsspielraum für Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften deutlich erweitert. Für die Besitzer von Eigentumswohnungen gilt daher: Kontrolle ist gut! Künftig kann ein Verwalter weitaus autonomer agieren und ohne Rücksprache mit der Eigentümergemeinschaft über Maßnahmen kleineren Umfangs entscheiden.

Seine Aufgaben sind dabei vielfältig: Er vertritt die WEG gegenüber Geschäftspartnern, stellt den Wirtschaftsplan auf, holt Kostenvoranschläge ein und betreut Baumaßnahmen. Damit kommt ihm eine „Schlüsselposition“ für die Umsetzung der in Altbauten oftmals dringend notwendigen baulichen und energetischen Sanierungsmaßnahmen zu.

Kompetenz wichtiger denn je!

Bislang musste ein Hausverwalter nicht nachweisen, dass er auch über die dafür erforderlichen Kompetenzen verfügt. Lediglich 21 Stunden Fortbildung innerhalb von 3 Jahren waren vorgeschrieben. Fehler und Versäumnisse blieben da nicht aus. „WEGs sollten jetzt mehr denn je darauf achten, dass sich ihr Verwalter regelmäßig fortbildet und über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt, die für Schäden aus unerlaubten Handlungen aufkommt“, rät die BHW Bausparkasse.

Das Recht auf zertifizierte Verwalter

Das Recht auf einen von der IHK zertifizierten Verwalter haben ab 2022 nur WEGs mit mehr als 8 Einheiten. Das betrifft vor allem viele städtische Wohnanlagen. Den kleineren WEGs obliegt es nach wie vor, in Eigeninitiative einen Verwalter ihres Vertrauens zu finden. Sie sollten ortsansässige Verwaltungsunternehmen vorziehen, denn die sind bei Problemen schnell erreichbar. WEGs sollten stets auf Referenzen bestehen.“ Ist das Vertrauensverhältnis zerrüttet, können Eigentümer dem Verwalter ab sofort ohne Angabe von Gründen kündigen. So weit sollten sie es aber erst gar nicht kommen lassen.

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