Länder machen Weg für EEG-Novelle frei

Veröffentlicht am 1. Dezember 2020

Eine Beteiligung von Kommunen von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet soll zu mehr Zustimmung zu Windenergieprojekten führen. (Foto: Bauland Report)

Der Bundesrat hat mit verkürzter Frist eine grundlegende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gebilligt, die der Bundestag erst zuvor beschlossen hatte. Das neue Gesetz gibt als Ziel vor, dass der in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom vor 2050 treibhausgas-neutral sein soll.

Bis 2030 soll ein Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien erreicht werden. Eine Beteiligung von Kommunen von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet soll zu mehr Zustimmung zu Windenergieprojekten führen. Auch angrenzende Gemeinden können an den Erlösen aus der betreffenden Anlage beteiligt werden. Vorgesehen ist auch eine Verbesserung der Anreize für Mieterstrom und der Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung. So nimmt das Gesetz den sogenannten „Quartiersansatz“ auf. Maßgeblich ist nun, dass der erzeugte Strom im Viertel verbraucht wird und nicht mehr nur im unmittelbar betroffenen Haus.

Die Novelle reduziert die Förderkosten für Erneuerbare Energien durch verschiedene Einzelmaßnahmen. Ein neues Ausschreibungssegment gilt zukünftig für große Photovoltaik- Dachanlagen. Zudem sollen Innovationsausschreibungen verlängert und aufgestockt werden. Andererseits schützt das kommende Gesetz auch die stromkosten-intensive Industrie. So erhält diese durch Anpassungen bei der Ausgleichsregelung mehr Planungssicherheit bei künftigen EEG-Entlastungen. Um Erneuerbare Energien weiter in das Stromsystem zu integrieren, werden verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen gesetzt. Eine „Südquote“ für Wind an Land und Biomasse soll für eine bessere Abstimmung zwischen Erneuerbaren- und Netzausbau sorgen.

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