Neue Freiräume für die Stadtentwicklung

Veröffentlicht am 1. September 2019

Ein Mehrfamilienhaus: Die Ausführung in Holz kann die CO2-Emissionen bis zu 70 Prozent senken und so die Luftqualität im Wohnquartier stark verbessern.

Die Niedersächsische Landesregierung gibt jetzt Städten und Gemeinden ein zusätzliches Instrument für die innovative Stadtentwicklung an die Hand. Dazu hat das Kabinett den Entwurf des Niedersächsischen Gesetzes zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (Niedersächsisches Quartiersgesetz „NQG“) zur Verbandsanhörung freigegeben. Mit dem Gesetzesvorschlag möchte Niedersachsen eine Öffnungsklausel im Baugesetzbuch nutzen.

Diese ermöglicht es den Ländern, Regelungen für private Initiativen zur Stadtentwicklung und deren Finanzierung zu treffen. Private Initiativen sowie Städte und Gemeinden sollen sich besser abstimmen und durch verschiedene Maßnahmen die Attraktivität von Innenstädten, Orts- und Stadtteilzentren sowie anderen Quartieren steigern können. „Dabei liegt der Fokus nicht nur allein auf den Innenstädten und zentralen Versorgungsbereichen“, sagte Niedersachsens Bauminister Olaf Lies. Es soll sich spürbar etwas für die Menschen vor Ort, in ihren Wohnvierteln oder Stadtteilen tun. Sie sollen sich noch mehr mit ihrem Quartier identifizieren.“

Durch das Niedersächsische Quartiersgesetz sollen zusätzliche Handlungspotenziale und finanzielle Beiträge für die Stadtentwicklung generiert werden. So sollen vor allem bestehende Quartiere mit Blick auf wirtschaftliche Veränderungen, die Energiewende und den demografischen Wandel weiterentwickelt und gestärkt werden können. Auf Vorschlag privater Initiativen könnten Gemeinden den dafür notwendigen rechtlichen Rahmen schaffen, Aufwertungsmaßnahmen per Satzung festlegen und in privater Verantwortung umsetzen lassen.

Gedacht ist beispielsweise an gemeinsame Maßnahmen zur energetischen Verbesserung von Wohnquartieren, die Einrichtung von Coworking-Räumen oder an bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Es obliegt der Entscheidung der Städte und Gemeinden, ob und wie sie Quartiersinitiativen fördern und unterstützen wollen. Die kommunale Planungshoheit wird durch das Gesetzesvorhaben nicht beeinträchtigt.

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