Supermärkte sollen alte E-Geräte zurücknehmen

Veröffentlicht am 1. Dezember 2020

Verbraucher sollen künftig alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern abgeben können. (Foto: Bauland Report)

Verbraucher sollen künftig alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern abgeben können. Das sieht eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat.

Kleine Elektroaltgeräte sollen unabhängig vom Neukauf eines Produkts in Supermärkten zurückgenommen werden. Größere Altgeräte sollen beim Kauf eines entsprechenden, neuen Artikels abgegeben werden können, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte will die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen. Bundesumweltministerin Schulze:

„Voraussetzung für eine umweltschonende Entsorgung von Elektroaltgeräten ist eine verbesserte Sammlung. Je mehr Sammelstellen wir haben, desto weniger Geräte enden in der Restmülltonne oder werden illegal vermarktet. Ein engmaschiges Netz aus Sammelstellen gibt uns die Chance, mehr Elektroaltgeräte in die richtigen Wege zu lenken und so Schadstoffe verlässlich auszuschleusen sowie wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen.“

Damit mehr Altgeräte in die richtigen Hände zur Sammlung, Behandlung und schließlich ins Recycling gelangen, erweitert die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflich- ten auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler. Der Gesetzentwurf muss vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren sowie das Verfahren für die Behandlungsverordnung noch vor der Sommerpause 2021 abzuschließen. Gesetz und Verordnung sollen zum 01.01.2022 in Kraft treten.

Verordnung soll Recycling verbessern

Über die verbesserte Sammlung hinaus will die Bundesregierung damit sicherstellen, dass die getrennt gesammelten Altgeräte hochwertig recycelt werden und Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Hierzu hat das BMU den Entwurf einer Behandlungsverordnung vorgelegt. Diese wird erst 2021 ins Kabinett eingebracht. Mit den neuen Regeln aus dieser Verordnung sollen mehr Schadstoffe deutlich früher im Behandlungsprozess ausgeschleust und so das Recyclingergebnis verbessert werden. Erstmals werden auch Photovoltaik-Module von dieser Verordnung erfasst und Regeln für deren Recycling aufgestellt.

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