Warum der Einbau von Kaminöfen vielleicht bald schwieriger wird?

Veröffentlicht am 14. Oktober 2021

Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Der Trend bei Staubemissionen ist bei Holzfeuerungen seit 2010 absolut und relativ rückläufig. Durch zusätzliche über die 1. BImSchV angestoßene Maßnahmen, wie z. B. Aufklärung und Beratung der Betreiber sowie die Prüfung des Brennstoffs durch das Schornsteinfegerhandwerk, ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird.

Die Bundesregierung fördert durch die Bundesförderung „Effiziente Gebäude (BEG)“ die Verwendung der erneuerbaren Energie Holz im Gebäudebereich. Holz steht für 65 % der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt. Es ist nahezu CO2-neutral und wird zu ca. 90 % als heimische Ressource aus den nachhaltig bewirtschafteten Wäldern Deutschlands gewonnen. Die thermische Verwertung von Holz findet derzeit in ca. 11 Mio. Einzelraumfeuerstätten und in ca. 0,9 Mio. hydraulischen Heizungen statt. Die verstärkte Nutzung von Holz trägt wesentlich zur Zielerreichung der Bundesregierung beim Klima- und Ressourcenschutz bei. Diese Zielsetzung entspricht dem Vorhaben der Bundesregierung, den Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt weiter erhöhen zu wollen.

Trotz dieser eigentlich positiven Entwicklung will der Bundesrat noch in diesem September über eine Verschärfung des §19 der 1 BImSchV. (Ableitbedingungen ) entscheiden. Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die Höhe von Schornsteinen für Feuerstätten von festen Brennstoffen – z.B. Kaminöfen in Neubauten und für alle bestehenden Gebäuden, die bisher keine Feuerstätte für feste Brennstoffe haben. Die gute Nachricht: Beim Austausch der vorhandenen alten gegen eine neue effiziente und schadstoffarme Feuerstätte ändert sich nichts.

Deutschland ist bereits gebaut

Während bei Neubauten die Lage des Schornsteins schon bei der Planung berücksichtigt werden kann, ist die Situation bei bestehenden Gebäuden deutlich komplexer: Bestehende Gebäude mit vorhandenen Schornsteinen sind die eigentlich Leidtragenden der Novellierung. Wer in der Vergangenheit ein Haus mit einem Schornstein gebaut und für die Zukunft vorhatte, einen Kaminofen einzubauen, für den kann es zu einem bösen Erwachen kommen.

Errichtung einer Feuerungsanlage in einem bestehenden Gebäude ober Neubau (ab Inkrafttreten der Neufassung): Die Austrittsöffnungen der Schornsteine von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe müssen zukünftig firstnah angeordnet und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen. Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung eines Schornsteins, wenn…
– ihr horizontaler Abstand vom First kleiner ist als ihr horizontaler Abstand von der Traufe und
– ihr vertikaler Abstand vom First größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First.

Bei einer Dachneigung von weniger als 20 Grad ist die Höhe der Austrittsöffnung auf einen fiktiven Dachfirst zu beziehen, dessen Höhe unter Zugrundelegung einer Dachneigung von 20 Grad zu berechnen ist. Alles klar? Falls nicht, hilft vielleicht eine bildliche Darstellung des derzeit vorliegenden Referentenentwurfs. Daraus ist ersichtlich, wie hoch Schornsteine zukünftig sein müssen bzw. in welchen Bereichen der Bau von Schornsteinen nahezu ausgeschlossen wird. Baurechtlich und statisch sind Höhen über Dach nur begrenzt möglich (ca. 3 m Höhe über Dach).

Für viele Bauherren, die ein Haus neu errichten wollen und dabei vorhaben, eine Feuerstätte für feste Brennstoffe, wie z.B. einen Kaminofen, einzubauen wird es zukünftig unübersichtlicher und in vielen Fällen auch teurer. Das gleiche gilt (wie oben beschrieben) auch für bestehende Gebäude, bei denen der Eigentümer erstmalig vorhat, eine Feuerstätte für feste Brennstoffe zu errichten.

Die nachträgliche Errichtung einer „firstnah angeordneten“ Austrittsöffnung von Schornsteinen wird häufig nicht ohne einen erheblichen Aufwand realisiert werden können. Durch die beabsichtigten Änderungen in § 19 Abs. 1 entsteht für viele Bürger finanziell eine Mehrbelastung, wenn aus baulichen Gründen der Schornstein nicht am First bzw. firstnah münden muss.

Novellierung der Verordnung

Die geplante Novellierung der Verordnung, monothematisch Immissionsschutz nur über hohe Schornsteine zuzulassen, geht über das Ziel hinaus und dürfte in einigen Fällen eher kontra- produktiv sein. Die hierdurch zu befürchtende teilweise Verhinderung von neuen Feuerstätten führt dazu, dass weniger mit CO2 neutralem Holz geheizt wird.

Wenn eine firstnahe Anordnung nicht möglich ist, sollten zumindest technische Lösungen zur Minderung von Emissionen eine Ausnahme der erhöhten Anforderungen an Schornsteinhöhen mit sich bringen. Technische Lösungen sind schon da. Laut Angabe der Industrie und namhafter Hersteller existieren bereits wirksame Techniken zur Emissionsminderung. Es ist unverständlich, meinen Experten, dass diese sinnvollen Lösungen nicht in dem Entwurf der Verordnung berücksichtigt wurden.

Eilmeldung! Bundesrat für strengere Vorgaben
Die Länder haben am 17. September 2021 den Weg für Pläne der Bundesregierung freigemacht, mit Hilfe künftig höher angebrachter Schornsteine die Luftverschmutzung zu bekämpfen. Der Bundesrat hat der entsprechenden Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt.

 

Anzeige

Mehr aus Energie & Technik