Wohneigentum meist nur lückenhaft geschützt

Veröffentlicht am 1. Juli 2020

Dirk Hillebrecht, VGH-Experte für die private Sachversicherung, rät Hausei- gentümern die Gefahr von Starkregen, Überschwemmungen und Rückstaubil- dungen nicht zu unterschätzen. (Foto: VGH)

Die VGH Versicherungen haben fünf Fakten über Wetterextreme wie Starkregen, Überschwemmungen sowie deren Folgen zusammengestellt, damit sich Wohneigentümer besser schützen können. Denn: Deutschland gehört weltweit zu den am stärksten von extremen Wetterereignissen betroffenen Staaten. Das hätten wohl nur die wenigsten vermutet.

Fakt 1: Der Klima-Risiko-Index für 2018 von Germanwatch zeigt Deutschland auf Platz 3 der globalen Unwetterskala.

„2017 rangierten wir noch auf Platz 40, was sich aber unter anderem durch den Hitzesommer 2018 und seine Folgen rapide verändert hat”, sagt Dirk Hillebrecht, VGH-Experte für die private Sachversicherung.

Fakt 2: Die Gefahr von Starkregen wird oft unterschätzt

Starkregen kann überall in Deutschland auftreten und Häuser unbewohnbar machen. „Diese Gefahr sollte nicht unterschätzt werden“, warnt Hillebrecht. „Extreme Regenfälle können die Kanalisation überlasten und sogar ganze Ortschaften unter Wasser setzen, wenn Bäche über die Ufer treten oder sich Wasser durch Treibgut zusätzlich aufstaut. Ist die Kanalisation erstmal überlastet, dringt das Wasser nicht nur oberirdisch, sondern auch in Form von Rückstau über die Abflussrohre ins Haus ein.“ So können Häuser durch Wetterextreme bis zur Unbewohnbarkeit beschädigt werden. Weil Starkregenereignisse vor allem im Sommer meist lokal auftreten, ist für Meteorologen kaum vorherzusagen, welche Orte besonders stark betroffen sein werden.

Fakt 3: Es kann jede Region in Deutschland treffen

Der Deutsche Wetterdienst warnt, dass praktisch jede Region in Deutschland von extremen Niederschlägen heimgesucht werden kann. Seit 2001 hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) mehr als 11.000 solcher Starkregenereignisse registriert. Darunter fasst der DWD alle Regenfälle, die in ihrer Intensität seltener als alle 5 Jahre in der jeweiligen Region vorkommen.

Fakt 4: Hausbesitzer sind sich des Risikos nicht bewusst

Bundesweit haben 55 Prozent der Hausbesitzer trotz wachsen- der Gefahren durch den Klimawandel keine Elementarschadenversicherung. Im niedersächsischen Geschäftsgebiet der öffentlich-rechtlichen VGH verzichten sogar 3 von 4 Wohneigentümern auf den Schutz gegen Wetterextreme (75%), knapp gefolgt vom Schlusslicht Bremen (78%). „Viele Wohngebäudeversicherungen beinhalten im Standardtarif keine Elementarschadenabsicherung“, erklärt Dirk Hillebrecht. Gerade aber Starkregen und Überschwemmungen zählen zu den sogenannten Elementargefahren – genauso wie z.B. Erdrutsch, Schneelast oder Erdbeben. Die Folgen von Extremwetter, wie Starkregen und Überschwemmungen, können erheblich sein. „Dann ist schnell die eigene Existenz und die der Familie bedroht“, warnt der VGH-Experte.

Fakt 5: Rundumschutz gegen Wetterextreme ist möglich

„Die Wohngebäudeversicherung schützt zwar das Haus bei Feuer, Sturm, Hagel oder Blitzschlag, muss jedoch um einen Zusatz- baustein erweitert werden, damit die Bewohner auch gegen die Folgen extremer Niederschläge und deren Folgen, wie z.B. Überschwemmung oder Rückstau, geschützt sind“, erklärt Dirk Hillebrecht. Die Elementarschadenversicherung – oft auch erweiterte Naturgefahrenversicherung genannt – ist für alle Immobilienbesitzer relevant, genauso aber für Mieter, insbesondere, wenn sie im Erdgeschoss oder Tiefparterre wohnen. Deshalb wird der Zusatzbaustein nicht nur zur Wohngebäudeversicherung, sondern auch zur Hausratversicherung angeboten.

Über die VGH Versicherungen

Die VGH ist der größte öffentliche Versicherer in Niedersachsen – mit einem lückenlosen Angebot an Schaden- und Personenversicherungen. Rund 4.600 Mitarbeiter sind direkt oder indirekt für den regionalen Marktführer tätig. Gemeinsam mit dem zweiten Vertriebspartner, den Sparkassen, bilden sie ein flächendeckendes Servicenetz. Auch als Sponsor zahlreicher Projekte und Programme im sportlichen, kulturellen und sozialen Bereich engagiert sich die VGH traditionell für die Menschen in ihrem Geschäftsgebiet.

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