Alte Anlagen wieder erlaubt

Veröffentlicht am 2. Oktober 2022

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Als Beitrag, um den Herausforderungen der Energiekrise zu begegnen, können in diesem Winter in Niedersachsen wieder Kamine und Holzöfen, die eigentlich schon außer Betrieb genommen wurden, auf Antrag wieder genutzt werden. Voraussetzung ist aber, dass sie technisch noch einwandfrei arbeiten, einsatzbereit sind und überprüft wurden. Auch sollte mit ihrer erneuten Inbetriebnahme eine Gasfeuerungsanlage ganz oder teilweise ersetzt werden.

„Wir sind auf einem sehr guten Weg beim Gassparen. Gleichzeitig sollten wir die Möglichkeiten, die einfach umzusetzen sind, nutzen, um auch im privaten Bereich Alternativen zum Gas länger nutzbar zu halten“, kommentierte Umwelt- und Energieminister Olaf Lies einen entsprechenden Erlass aus seinem Hause.

„Mit den spürbar kühleren Temperaturen und den bevorstehenden Herbstmonaten rücken alternative Wärmeversorgungsmöglichkeiten im Wohnbereich noch mehr in den Fokus. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen gibt uns in der aktuellen Lage die Möglichkeit, Feuerungsanlagen, wie sie insbesondere im privaten Bereich vorhanden sind, wieder in Betrieb zu nehmen. Das ist ein kleiner, aber leicht umzusetzender Beitrag für die Versorgungssicherheit in diesem Winter.“

Die Anlagen müssen dabei in einem technisch guten Zustand sein, was durch eine Überprüfung gesichert werden kann. Eine entsprechende Überprüfung sei durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger möglich. Lies: „Diese zeitlich begrenzte Ausnahmemöglichkeit gibt gerade privaten Haushalten die Möglichkeit, Geldbeutel und Gasspeicher zu schonen. Die Möglichkeit, die die Verordnung hier eröffnet, wollen wir in Niedersachsen nutzen.“ Die Ausnahmen können ab sofort bei den unteren Immissionsschutzbehörden (Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten) beantragt werden.

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