Veröffentlicht am 1. Juni 2024
Erfüllungsoption Solarthermieanlage: Thermische Solaranlagen, beispielsweise mit dem Buderus Hochleistungsflachkollektor Logasol SKT1.0, eignen sich nach dem Gebäudeenergiegesetz lediglich als Ergänzung zum Deckungsanteil. (Foto: Buderus)
Viele Wege führen ans Ziel - dies gilt auch für die Erfüllung der Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Ein Überblick zeigt, mit welchen klimaschonenden Heizungslösungen Anlagenbetreiber die EE65%-Vorgabe erfüllen können. Das GEG verlangt, dass neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Wichtige Technologiepfade
Wärmepumpen, Wärmepumpen-Hybridsysteme, gasförmige, flüssige oder feste Biomasse sowie Wasserstoff sind die wichtigs-ten parallelen Technologiepfade auf dem Weg zu einer GEG-konformen Heizungsanlage. Aber auch weitere Optionen, wie der Anschluss an ein Wärmenetz, sind möglich.
Der Zeitpunkt ist entscheidend
Voraussetzung für die Notwendigkeit der Einhaltung der Erfüllungsoptionen ist eine kommunale Wärmeplanung. In Großstädten über 100.000 Einwohner soll sie bis 30. Juni 2026 und in Gemeinden unter 100.000 Einwohner bis 30.Juni 2028 vorliegen. Ist die kommunale Wärmeplanung noch nicht veröffentlicht, gelten Übergangsfristen und die EE65%-Erfüllungspflicht greift noch nicht. In dieser Übergangszeit dürfen neue Öl- oder Gas-Brennwertkessel mit einem verpflichtenden, progressiven Bioanteil (15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040) eingebaut werden.
Erfüllungsoption Wärmepumpe (elektrisch)
Elektrisch betriebene Wärmepumpen sind die im GEG präferier-ten Heizsysteme, um Klimaneutralität bei neuen und bestehen-den Gebäuden zu erreichen. Nicht nur die Quellenenergie, son-dern auch der Strom zum Betrieb wird als 100 Prozent klimaneutral angenommen. EE65% wird erfüllt, wenn eine oder mehrere Wärmepumpen den kompletten Wärmebedarf decken. Eine Wärmepumpe ist ein nachhaltiges Heizsystem, das erneuerbare Energie aus Luft, Grundwasser oder der Erde in behagli-che Wärme verwandelt. Sie verbrennt keine fossilen Energieträ-ger und emittiert in ihrer Nutzungsphase keinerlei Treibhausgase. Durch die eingesparten Brennstoffe ist eine Wärmepumpe nicht nur günstig im Betrieb, sondern arbeitet auch umweltfreundlich. Wird sie mit Ökostrom betrieben, ist sie praktisch heute schon 100 Prozent klimaneutral. Wärmepumpen sind platzsparend, arbeiten effizient und leise und lassen sich im Haus oder auf dem Grundstück installieren. Je nach Ausführung besitzen die Geräte eine Innen- sowie eine Außeneinheit. Darüber hinaus ist die Wärmepumpe ein Multitalent: Einige Modelle können den Prozess der Wärmeerzeugung umkehren und den Wohnräumen Wärme entziehen. So funktioniert die Wärmepumpe in den Sommermonaten zur Kühlung.
Erfüllungsoption Wärmepumpen-Hybridsystem
Ein Wärmepumpen-Hybridsystem kombiniert eine elektrisch betriebene Wärmepumpe mit einem Brennwertkessel als Spitzenlast-Wärmeerzeuger. Dabei muss die Wärmepumpe vorrangig betrieben werden. Wärmepumpen-Hybridsysteme bestehen in der Regel aus einer Wärmepumpen-Außeneinheit, einem konven-tionellen Wärmeerzeuger (Gas- oder Öl-Brennwert) und einer Hybrid-Hydraulikgruppe für die optimale Regelungsstrategie im Heiz- und Warmwasserbetrieb. Mit diesem zukunftsfähigen Heizsystem können Anlagenbetrei-ber für ihr unsaniertes oder teilsaniertes Bestandsgebäude di-rekt den Anteil an erneuerbaren Energien auf mehr als 65 Pro-zent heben und sukzessive über die Jahre auf bis zu 100 Prozent erhöhen, wenn sie ihr Gebäude weiter optimieren. Eine Voraussetzung für den GEG-konformen Einsatz von Wärmepumpen-Hybridsystemen ist die entsprechende Auslegung. Die Wärmepumpenleistung muss bei Normaußentemperatur min-destens 30 Prozent der Gebäudeheizlast oder mind. 30 Prozent des Spitzenlast-Wärmeerzeugers (Öl- oder Gas-Brennwert) abdecken. Darüber hinaus müssen beide Wärmeerzeuger über eine gemeinsame fernansprechbare Steuerung verfügen. Mögliche regelungstechnische Betriebsweisen sind bivalent parallel, biva-lent teilparallel und bivalent alternativ, wobei die Wärmepumpe immer Vorrang haben muss.
Erfüllungsoption Solarthermieanlagen
Solarenergie ist eine wichtige Form der erneuerbaren Energien, denn Sonnenenergie ist kostenlos und emissionsfrei verfügbar. Thermische Solaranlagen bestehen aus flächigen Kollektoren, die mit einem Wärmeträger gefüllt sind. Durch die Sonnenstrahlung erwärmt sich diese Trägerflüssigkeit. Die gesammelte Ener-gie wird in den Heizkreislauf übertragen, damit entlastet die Solarenergie den Wärmeerzeuger. Möglich sind Konzepte zur rei-nen Warmwasserbereitung oder zur kombinierten Heizungsunterstützung. Solarthermieanlagen sind nahezu immer eine sinnvolle und klimaschonende Systemergänzung von bestehenden Heizungs- anlagen. Die EE65%-Anforderung können sie aber in der Regel nur teilweise erfüllen, was über einen Einzelnachweis nach DIN V 18599 erfolgen muss. Darüber hinaus müssen Thermische Solaranlagen „Solar Keymark“ zertifiziert sein.
Erfüllungsoption Stromdirektheizung
Beim Einbau einer Stromdirektheizung als alleiniges Heizsys- tem sind hohe Dämmstandards beziehungsweise niedrige Wärmebedarfe erforderlich. Im Neubau muss der bauliche Wärmeschutz (Transmissionswärmebedarf) dem Standard Effizienzhaus 40 entsprechen, bei Bestandsgebäuden ohne ein Wasserverteilsystem dem Effizienzhaus 55 und mit Wasserverteilsystem dem Effizienzhaus 40.
Darüber hinaus werden Elektro-Heizgeräte in einem Heizsys- tem als Backup genutzt – ein typischer Einsatzfall ist die Einbindung als Zusatzheizung bei Wärmepumpensystemen. Aber auch als Hauptwärmequelle eignet sich eine Stromdirektheizung, zum Beispiel bei Ferienhäusern oder in Verbindung mit Photovoltaikanlagen. Ausgenommen nach GEG ist der Austausch bestehender Einzelraum-Stromdirektheizungen.
Erfüllungsoption flüssige, gasförmige oder feste Biomasse, Wasserstoff (H2)
Mögliche Brennstoffe (Mindestanteil 65 Prozent) sind flüssige Biomasse, Biomethan und biogenes Flüssiggas. Ebenfalls zu- gelassen sind grüner oder blauer Wasserstoff und daraus her- gestellte Derivate (unter anderem Methan, Ammoniak, Metha-nol, Ottokraftstoff, Diesel und Kerosin). Bei Lieferung über ein netzgebundenes System muss sichergestellt sein, dass nur die Menge entnommen wird, die an anderer Stelle eingespeist wird (Massenbilanzierung). Der Anteil von Getreide oder Mais für die Erzeugung gasförmiger Biomasse darf maximal 40 Prozent (Masse) betragen. Der EE-Anteil (Biomasse / Wasserstoff) darf weni-ger als 65 Prozent betragen, wenn ein Einzelnachweis (DIN V 18599) vorliegt und gegebenenfalls mit weiteren Erfüllungsoptionen kombiniert wird. Eine weitere Erfüllungsoption der EE65%-Anforderung ist, wenn Eigentümer feste Biomasse wie Holz oder Holzpellets in einem Biomassekessel oder einem automatisch beschickten Biomasseofen verbrennen.