Klimaschutzgesetz Novelle beschlossen

Veröffentlicht am 2. Oktober 2022

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Ende Juni wurde in Hannover die Novelle des niedersächsischen Klimagesetzes beschlossen. Mit der Novelle geht eine Verschärfung der Klimaziele, eine PV-Pflicht für alle Neubauten, eine stärkere Vorbildfunktion der Landesverwaltung, kommunale Klimaschutzpflichtaufgaben und eine Reihe weiterer Maßnahmen einher.

„Wir haben hier eines der modernsten und weitestgehenden Klimagesetze bundesweit beschlossen.”, so kommentierte Umweltminister Olaf Lies die Novelle, die die niedersächsischen Klimaschutzziele weiter forciert und hierzu verschiedene Maßnahmen und Impulse gibt.

So wird der CO2-Reduktionspfad weiter verschärft: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 gesenkt werden. Ziel ist es zudem, die Treibhausgasneutralität bereits 2045 zu erreichen – 5 Jahre früher als bislang geplant. Um die Umsetzung dieses Ziels sicherzustellen, werden weitere gesetzliche Zwischenziele implementiert, die eine Reduktion um 76 Prozent bis 2035 und um 86 Prozent bis 2040 vorsehen.

Ausbau der Erneuerbaren wird beschleunigt

Neben der Verschärfung der Klimaschutzziele geht es in der Novelle des Klimagesetzes jedoch auch um Maßnahmen, die zum Erreichen der Ziele führen sollen. So sieht das neue Klimagesetz eine Photovoltaikpflicht für alle Neubauten vor – bislang war diese Pflicht lediglich für gewerbliche Neubauten vorgesehen.

Die Solarpflicht gilt bei der Errichtung neuer Gebäude mit einer Dachfläche von mindestens 50m2 . Bei Gewerbebauten gilt die Regelung für alle Neubauten, deren Bauanträge, Anträge auf bauaufsichtliche Zustimmung oder die Mitteilung nach § 62 Abs. 3 nach dem 31. Dezember 2022 übermittelt werden. Bei Wohngebäuden ist der Stichtag der 31. Dezember 2024 und bei allen anderen Neubauten der 31. Dezember 2023. Vorgesehen ist auch eine PV-Pflicht auf geeigneten offenen Parkplätzen oder Parkdecks mit mehr als 50 Parkplätzen.

Um mehr Tempo in den Ausbau der Erneuerbaren zu bekommen, werden zudem Flächen- und Leistungsziele für Wind- und Solarenergie ausgewiesen. Mindestens 1,7 Prozent der Landesfläche soll demnach bis 2027 für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. In 2033 soll der Wert bei 2,2 Prozent der Landesfläche liegen. Bis 2033 soll zudem 0,47 Prozent der Landesfläche für die PV-Nutzung ausgewiesen werden. Bis Ende 2035 soll die PV-Leistung in Niedersachsen mindestens 65 Gigawatt betragen – ein ambitioniertes Ziel, das durch die neue PV-Pflicht, aber auch durch vereinfachte Genehmigungsverfahren (z.B. in der Umgebung von Kulturdenkmälern) erreicht werden soll.

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