Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Veröffentlicht am 1. Juni 2024

Das jetzt beschlossene Solarpaket I vereinfacht die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, insbesondere im PV-Bereich, für Mieter und Vermieter in bzw. von Mehrfamilienhäusern. (Foto: Pixabay / PublicDomainPictures)

Das Solarpaket I wird den Bau und Betrieb von Photovoltaik-anlagen deutlich entbürokratisieren. Die neuen Regelungen werden den Ausbau der Solarenergie weiter beschleunigen. Es macht es Bürgern und Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer, Photovoltaik (PV-Photovoltaik)-Anlagen zu installieren und Solarenergie zu nutzen. Das Gesetzespaket ist Mitte Mai in Kraft getreten. Es wurde nun im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die Bundesregierung hatte das Solarpaket I (Gesetz zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung) im August 2023 auf den Weg gebracht. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat haben das Gesetz nun verabschiedet. Die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag haben den damaligen Entwurf ergänzt. Hinzugekommen sind etwa Regelungen zur Batteriespeicherung, für die Gemeinschaftsversorgung mit Solarstrom und für bundesweit einheitliche technische Anschlussbedingungen.

Mehr Solarenergie für den Klimaschutz

Deutschland will als eine der ersten Industrienationen bis 2045 klimaneutral wirtschaften. Der Stromsektor muss dafür bereits bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen auskommen. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um diese Ziele zu erreichen, will die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv beschleunigen. Die Solarenergie wird einen wichtigen Teil dazu beitragen, die ambitionierten Klimaziele zu erreichen.

Höhere Ausbauziele für Solarenergie

Die gesetzlichen Ausbauziele für Solarenergie wurden im EEG 2023 bereits angehoben. Mit dem Solarpaket sollen die höheren Ausbauziele für PV erreicht werden: Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Solarleistung dazukommen.
Für 2023 wurde das Ziel übertroffen: Statt 9 GW wurden neue Solaranlagen mit 14,6 GW Leistung zugebaut, fast doppelt so viel wie 2022. 2024 sollen nun 13 GW und in 2025 18 GW Solarleistung dazukommen. Ab 2026 soll dann sogar mehr als dreimal so viel zugebaut werden, also 22 GW. Der Zubau soll sich etwa zur Hälfte aus Freiflächen und zur anderen Hälfte aus Dachanlagen ergeben.

Mit dem Gesetz kommen nun weitere Vereinfachungen:
• Digitale Stromzähler nicht verpflichtend
• Leistungsfähigere PV-Anlagen erlaubt

Gemeinschaftlich Gebäude mit Solarstrom versorgen

Damit Mieter in Mehrfamilienhäusern günstigeren Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern direkt nutzen können, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Damit entfällt der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz.
Auch Regelungen zu Abrechnungen und zur rechtzeitigen Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt. Mieter sollen künftig außerdem selbst einen günstigen Ergänzungstarif abschließen können für Strom, der nicht durch den günstigen PV-Dachstrom abgedeckt wird.

Verbesserungen beim Mieterstrom

Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen – bislang gerade dies in Wohnquartieren häufig ein Problem.

Gewerbe: Unbürokratisch mehr große PV-Anlagen

Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt zur Direktvermarktung verpflichtet. Das ändert sich: Die Anlagenbetreiber sollen ihre Überschussmengen künftig ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben. Davon profitieren vor allem Anlagenbetreiber mit einem relativ hohen Eigenverbrauch. Die neue unbürokratische Regelung soll sie motivieren, mehr PV auf großen Dächern zu installieren. Des weiteren wird mit der Beschlussfassung des Bundestags die Einspeisevergütung für gewerbliche Dach-PV-Anlagen bis 750 Kilowatt angehoben. Sie müssen sich künftig an Ausschreibungen beteiligen. Dafür werden die Ausschreibungsmengen deutlich erhöht.

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