Veröffentlicht am 1. Oktober 2023
Mit speziellen Krediten aus dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“ können Kauf und Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage sowie die Anschaffung eines Stromspeichers finanziert werden.(Foto: QuinceCreative / pixabay.com)
Den Betreibern von Haus-Photovoltaik-Anlagen beschert die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) seit Jahresbeginn attraktivere Rahmenbedingungen: Die Förderung wurde erweitert, die Vergütungssätze sind gestiegen, während bürokratische Hürden abgebaut und bisher geltende Steuern abgeschafft wurden. Die Neufassung des EEG verbessert also die Konditionen für Verbraucher, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen.
Die beschriebenen Änderungen konzentrieren sich auf Anlagen in einer Größe von 3 bis 20 Kilowatt Leistung (kWp), wie sie typisch sind für Einfamilienhäuser. Ziel ist es, den Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich voranzutreiben. So soll die gesamte Photovoltaik-Anlagenleistung in Deutschland bis zum Jahresende um 9 Gigawatt erhöht werden, bis zum Jahr 2026 sind weitere 22 Gigawatt Anlagen-Leistung geplant. Etwa die Hälfte der Anlagen soll auf vorrangig privaten Dächern entstehen, während die andere Hälfte als Freiflächenanlagen geplant ist.
Verbesserungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden:
Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gilt folgende Vergütung:
• bei bis zu 10 Kilowatt Leistung8,2 Cent / kWh,
• bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung7,1 Cent / kWh
• bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung5,8 Cent / kWh
Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gilt diese Vergütung:
• bei bis zu 10 Kilowatt Leistung13,0 Cent / kWh,
• bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung10,9 Cent / kWh,
• bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung10,9 Cent / kWh
Nicht vergessen: Für die dauerhafte höhere Vergütung muss die Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich jeweils bis zum 30. November als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Die Energieexperten der Verbraucherzentrale betonen jedoch auch vor diesem Hintergrund, dass für die meisten Verbraucher es am wirtschaftlichsten ist, ihren Solarstrom selbst zu nutzen. Auch eine Kombination von beispielsweise einer kleinen Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil sowie einer großen Anlage zur Volleinspeisung ist möglich. Neu ist zudem, dass kürzlich in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit 28einer Leistung von bis zu 7 Kilowatt ihr volles Potenzial ausschöpfen dürfen. Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und müssen nicht wie bis Ende des letzten Jahres auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.
Finanzierung von PV mit KfW-Programm
Mit speziellen Krediten aus dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“ können Kauf und Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage sowie die Anschaffung eines Stromspeichers finanziert werden. Einzelne Bundesländer und Kommunen unterstützen die Anschaffung von Batteriespeichern mit eigenen Förderprogrammen. Wichtig ist: Förderanträge müssen stets vor dem Beginn einer Maßnahme gestellt werden.
Auch in der Einkommensteuer erwarten die Verbraucher seit Jahresanfang einige Erleichterungen: Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt sind seitdem steuerfrei, damit müssen weder Einkommenssteuer noch eine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das gilt sowohl für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern als auch für Garagen, Carports und andere Nebengebäude.
Veranstaltungshinweise
Um unabhängig zu informieren, veranstaltet die Verbraucherzentrale Niedersachsen Online-Vorträge zum Thema: „Photovoltaik – Solarstrom selbst erzeugen“.
Aktuell stehen folgende Termine zur Auswahl:
• 05.06.2023, 17:00 bis 18:30 Uhr: Balkonkraftwerke: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose, Referent: Energieexperte Holger Glaus
• 10.07.2023, 17:00 bis 18:30 Uhr: Strom erzeugen mit Photovoltaik – Handlungshilfen für Hauseigentümer, Referent: Energieexperte Frank Seidlitz
• 14.08.2023, 17:00 bis 18:30 Uhr: Strom erzeugen mit Photovoltaik im Eigenheim, Hinweise zu PV-Anlagengröße, Stromeinsparung, Wirtschaftlichkeit, Klimaschutz, Referent: Energieexperte Reiner Dunker
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