Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus

Veröffentlicht am 1. Juni 2026

Eine Mieterin lädt bequem am eigenen Stellplatz in der Tiefgarage. (Foto: enercity)

Die Elektromobilität entwickelt sich dynamisch - doch ihr Erfolg hängt maßgeblich davon ab, wie alltagstauglich das Laden für Nutzer wird. Während Eigenheimbesitzer häufig über gute Voraussetzungen verfügen, stellt sich die Situation in Mehrparteienhäusern deutlich komplexer dar. Eine neue Förderung des Bundes zielt nun gezielt auf dieses Segment und könnte damit einen entscheidenden Durchbruch für den Hochlauf der Elektromobilität im urbanen Raum bedeuten.

Doch gerade Bestandsgebäude stellen besondere Herausforderungen. Unterschiedliche Eigentümerstrukturen, begrenzte elektrische Anschlusskapazitäten und häufig aufwendige bauliche Maßnahmen erschweren die Implementierung. Hier setzt die neue Förderung an.

Ziel: Mehrparteienhäuser „E-Mob-ready“ machen

Das zentrale Ziel des Programms ist es, den Zugang zu Ladeinfrastruktur zu vereinfachen und gleichzeitig Anreize für Investitionen zu schaffen. Mehrparteienhäuser sollen schrittweise „E-Mob-ready“ werden – also so vorbereitet werden, dass Ladepunkte jederzeit unkompliziert installiert werden können.

Dabei verfolgt die Förderung mehrere Ansätze:
• Vereinfachung des Zugangs zur Ladeinfrastruktur
• Förderung von CO₂-Einsparungen durch verstärkten Einsatz von Elektromobilität
• Schaffung wirtschaftlicher Anreize für Eigentümer und Unternehmen
• Ganzheitliche Vorbereitung von Gebäuden auf zukünftige Anforderungen

Ein wesentlicher Fokus liegt auf der sogenannten Vorverkabelung. Dabei werden sämtliche technischen und baulichen Voraussetzungen geschaffen, um Ladepunkte später ohne grundlegende Eingriffe nachrüsten zu können. Entscheidend ist, dass an jedem vorbereiteten Stellplatz ein anschlussfähiger elektrischer Endpunkt vorhanden ist.

Förderfähige Maßnahmen und klare Rahmenbedingungen

Die neue Förderung ist umfassend angelegt. Sie berücksichtigt sowohl die Basisinfrastruktur als auch konkrete Ladepunkte. Förderfähig sind unter anderem:
• Vorverkabelung einzelner Stellplätze inkl. Strom- und Datenleitungen
• Elektroinstallationsarbeiten bis hin zu Tiefbaumaßnahmen
• Ladestationen mit 11 bis 22 kW Leistung
• Netzanschlüsse bzw. deren Ertüchtigung
• Lastmanagementsysteme und technische Ausstattung
• Bauliche Anpassungen am Gebäude oder an den Zuwegen

Nicht förderfähig sind hingegen Planungsleistungen, Genehmigungen oder laufende Betriebskosten. Auch Gebäude mit bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen (z. B. nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) sind ausgeschlossen.

Eine wichtige Hürde: Mindestens 20 Prozent der Stellplätze – jedoch mindestens sechs – müssen für die Förderung berücksichtigt werden. Kleinere Objekte fallen damit aus dem Programm.

Förderhöhe und wirtschaftliche Attraktivität

Die Förderung erfolgt pro elektrischem Stellplatz und ist klar gestaffelt:
• 1.300 Euro für die reine Vorverkabelung
• 1.500 Euro bei zusätzlicher Installation einer Ladestation
• 2.000 Euro bei Installation einer bidirektionalen Ladeeinrichtung

Entscheidend ist: Die tatsächlichen Kosten dürfen den beantragten Betrag nicht unterschreiten – andernfalls wird die Förderung entsprechend gekürzt. Grundlage bildet stets ein konkretes Angebot, das mit der späteren Umsetzung übereinstimmen muss.

Bemerkenswert ist der Gesamtumfang des Programms: 500 Millionen Euro stehen für das Jahr 2026 zur Verfügung. Damit unterstreicht die Bundesregierung die strategische Bedeutung des Themas – allerdings ist das Programm zeitlich begrenzt, was den Handlungsdruck erhöht.

Unterschiedliche Zugänge für verschiedene Akteure

Antragsberechtigt sind unter anderem:
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
• Private Eigentümer von Mehrparteienhäusern
• Unternehmen mit Wohnungsbeständen
• Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Nicht antragsberechtigt sind hingegen Mieter. Für unterschiedliche Zielgruppen gibt es verschiedene Förderaufrufe – von pauschalen Zuschüssen im „Windhundverfahren“ bis hin zu wettbewerblichen Verfahren für große Wohnungsunternehmen. Gerade für institutionelle Bestandshalter ist das Programm interessant, da hier auch größere Volumina gefördert werden können – allerdings unter wettbewerblichen Kriterien, etwa hinsichtlich Kosten pro Stellplatz oder Elektrifizierungsgrad.

Fazit: Jetzt wird die Wohnungswirtschaft zum Schlüsselakteur

Die neue Förderung markiert einen Wendepunkt für die Elektromobilität im Gebäudebestand. Erstmals wird das Segment der Mehrparteienhäuser gezielt adressiert – mit klaren Vorgaben, attraktiven Zuschüssen und einem Fokus auf langfristige Infrastruktur. Für Eigentümer, Verwalter und Wohnungsunternehmen ergibt sich daraus eine einmalige Gelegenheit: Wer jetzt investiert, kann nicht nur von finanziellen Zuschüssen profitieren, sondern auch den Wert seiner Immobilie langfristig steigern und auf zukünftige Anforderungen vorbereiten. Angesichts der begrenzten Laufzeit des Programms, ist jedoch schnelles Handeln gefragt. Die Elektromobilität wird sich weiter durchsetzen – und die Ladeinfrastruktur im eigenen Gebäude wird dabei zum entscheidenden Standortfaktor.

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