Veröffentlicht am 1. April 2025
Lebensrettende Warnmelder – bereits seit vielen Jahren Pflicht, dennoch sind sie nur in 58 % der Haushalte korrekt installiert. (Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks)
Aus gegebenen Anlass möchte das niedersächsische Schornsteinfegerhandwerk auf die seit 2015 geltende Rauchmelderpflicht hinweisen. Nach aktueller Erhebung, fehlen insbesondere in Ein- und Zweifamilienhäusern immer noch in über einem Viertel der Haushalte die vorgeschriebenen Rauchmelder. Zudem sind 16 % der Geräte falsch montiert bzw. sind 42 % gänzlich ohne entsprechende Geräte. Diese schützen nicht nur Menschenleben, sondern auch das Eigentum.
Diese Zahlen sind äußerst besorgniserregend und zeigen, dass trotz der Rauchwarnmelderpflicht noch immer ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Dies zeigte sich auf tragische Weise unlängst erst bei einem verheerenden Wohnungsbrand in Brake, bei dem eine 76-jährige Frau ihr Leben verlor und deshalb die Rauchwarnmelderpflicht und ihre Einhaltung erneut in den Fokus der Öffentlichkeit geriet.
Hintergrund: Der Vermieter hatte in der Brandwohnung keine Rauchmelder installiert. Die verheerenden Auswirkungen von Bränden, insbesondere wenn Rauchmelder fehlen, verdeutlichen daher, die drängende Notwendigkeit einer konsequenten Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sind Eigentümer und Vermieter dazu verpflichtet, in ihren Wohnungen Rauchmelder zu installieren und deren Funktionsfähigkeit auch regelmäßig zu überprüfen. Leider hat der tragische Vorfall in Brake gezeigt, dass es nach wie vor Fälle gibt, in denen diese Vorschriften nicht eingehalten werden.
Stephan Langer, Landesinnungsmeister des Landesverbandes für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen, appelliert an die Verantwortung der Eigentümer und Vermieter, die Rauchmelder in ihren Immobilien installieren müssen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Rauchmeldern ist nicht nur eine Formalität, sondern dient dem Schutz von Menschenleben. Im konkreten Fall in Brake wurde diese Verpflichtung leider nicht erfüllt und eine Tragödie war die unmittelbare Folge. Gegen den Vermieter hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen.
Stephan Langer verweist dabei auf die Rauchwarnmelderstatistik des Landesinnungsverbandes für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen für die Jahre 2020/2021:
Die alarmierenden Ergebnisse dieser Erhebung zeigen, dass nur in rund 58 % der Haushalte ausreichend bis optimal durch Rauchmelder geschützt sind. In rund 16 % der Haushalte waren die Rauchmelder falsch angebracht und in etwa 26 % fehlten die Warnmelder ganz. Angesichts dieser alarmierenden Zahlen bietet der Landesverband für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen an, auf die Einhaltung der Rauchmelderpflicht zu achten. Die Schornsteinfeger könnten verstärkt prüfen, ob alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, um zukünftig solche tragischen Vorfälle zu verhindern.
„Es ist von größter Bedeutung, dass die Menschen in unserem Bundesland sich sicher in ihren eigenen vier Wänden fühlen können. Die Installation und regelmäßige Überprüfung von Rauchmeldern sind entscheidende Maßnahmen, um Leben zu retten und schwere Schäden zu verhindern“, erklärt Langer. Das Schornsteinfegerhandwerk möchte an dieser Stelle auf die Wichtigkeit von Rauchmeldern für die Sicherheit der Bewohner hinweisen. Rauchmelder sind lebensrettende Geräte, die bei der Früherkennung von gefährlichem Rauch und Feuer eine entscheidende Rolle spielen.
„Unsere Mitglieder stehen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützen Eigentümer gerne dabei, die Sicherheit in den eigenen bzw. vermieteten vier Wänden zu gewährleisten. Die langjährige Erfahrung und Expertise der Schornsteinfeger ermöglichen es, Ihnen fundierte Beratung und Unterstützung zu bieten“, verspricht der Landesinnungsmeister für das Schornsteinfegerhandwerk Niedersachsen.
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