Exklusiv-Interview: Bundesjustizminister Marco Buschmann

Veröffentlicht am 2. Oktober 2022

Foto: Bundesregierung/Kugler

Wenige Tage vor der Landtagswahl in Niedersachsen stellte sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einigen kritischen Fragen, die nicht nur die Wählerinnen und Wähler zwischen Harz und Heide aktuell bewegen. Im Mittelpunkt dabei das zentrale Thema BAUEN & WOHNEN, das Mieter und Vermieter, Eigentümer und Verwalter, Bauunternehmen und Industrie gleichermaßen bewegt. Fakt: Es wird weiterhin mehr Wohnraum nachgefragt als real gebaut werden kann.

Dabei ist bezahlbarer Wohnraum längst kein Thema mehr, das nur Geringverdiener, Studenten und Rentner betrifft. Die jüngsten Verwerfungen sind global bedingt und beeinflussen seit Monaten die Märkte negativ. Neubau und Sanierung der Bestände wird immer schwieriger, zeitraubender, unkalkulierbarer und vor allem teurer. Da Wohnen kein landesspezifisches Grundrecht ist und Probleme bei der Wohnraumversorgung überwiegend auf Bundesebene zu lösen sind, adressiert HAUS und GRUNDBESITZ (HuG)) die Fragen ganz gezielt an Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, auch wenn Lösungen nur ressortübergreifend durch die Bundesregierung – evtl. im Zusammenspiel mit den einzelnen Landesregierungen – gefunden und auf den Weg gebracht werden können.

HuG: Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass die Bundesregierung Einfluss auf die global bedingten Fehlentwicklungen nehmen kann, die im Fall der Bauindustrie eine seriöse Kalkulation für die Gebäudeerstellung fast unmöglich machen? Materialknappheit durch Lieferkettenunterbrechungen, Kostenexplosion bei den Baustoffen und Energiepreisen, was insbesondere der Industrie große Schwierigkeiten bereitet, seien hier als Schlagworte genannt. Welche Ansätze sehen Sie für die Bundesregierung und insbesondere für Ihr Ministerium?

Buschmann: Energie-, Lieferketten- und Teuerungskrise stellen die Wirtschaft vor immense Herausforderungen. Dessen ist sich die Bundesregierung bewusst. Mit dem kürzlich verabschiedeten dritten Entlastungspaket werden wir die Bürger und die Wirtschaft noch stärker unterstützen. Es hat einen historischen Umfang. Alle 3 Entlastungspakete, die die Regierung in diesem Jahr auf den Weg gebracht hat, summieren sich auf etwa 100 Milliarden Euro. Alleine rund 10 Milliarden entfallen dabei auf die Dämpfung der kalten Progression. Ich bin Finanzminister Lindner dankbar, dass er das so schnell umgesetzt hat. Natürlich haben wir bei den weiteren Maßnahmen auch die Interessen der kleinen und mittelständischen Unternehmen besonders im Blick – sie sind ja das Rückgrat unserer Wirtschaft. Für Unternehmen aus besonders energieintensiven Branchen haben wir bereits im Sommer ein Energiekosten-Dämpfungsprogramm auf den Weg gebracht. Jetzt muss die im Entlastungspaket vereinbarte Strompreis-Bremse schnell kommen. Dazu werden die teuren Netzentgelte reduziert werden und der 2023 anstehende Anstieg des CO2-Preises wird ausgesetzt. Wir müssen zudem darüber sprechen, dass es in Zeiten höchster Preise falsch ist, Kapazitäten vom Strommarkt zu nehmen. Ich hielte den Weiterbetrieb der letzten 3 laufenden Atomkraftwerke für richtig, zumindest bis in das Jahr 2024 hinein. Es geht nicht um dauerhaften Wiedereinstieg, sondern akute Krisenbewältigung. Die Kraftwerke sind ein zuverlässiger Lieferant von vergleichsweise günstigem Strom, das wäre auch ein wichtiges Signal an die Märkte. Ebenso müssen wir die Kohlekraftwerke zügig wieder ans Netz bringen. Zugleich bemühen wir uns auch jenseits dieser krisenbezogenen Maßnahmen darum, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Was speziell das Thema Baukosten anbelangt: Modulares Bauen und Sanieren, Digitalisierung des Bauprozesses inklusive des Gebäudeenergieausweises, Entbürokratisierung und Standardisierung sind hier nur einige Stichworte. Mein Haus erarbeitet gerade eine Reform des Bauträgervertragsrechts: Dadurch wollen wir die Bedingungen für die Bauwirtschaft verbessern.

HuG: Als ein wesentlicher Baustein zur Lösung steigender Mieten, bedingt durch die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum, gilt die Zahl der jährlich fertiggestellten Wohneinheiten. Trotz zuletzt wieder steigender Fertigstellungszahlen, vor allem im Geschosswohnungsbau, ist die Branche weit davon entfernt, das ambitionierte Ziel der Bundesregierung von 400.000 Wohneinheiten jährlich zu erreichen. Diese Zielvorgabe, die noch von der letzten Bundesregierung übernommen wurde, stammt noch aus Zeiten funktionierender Lieferketten und deutlich niedrigerer Zinsen. Dennoch hat der Bedarf nicht nachgelassen, das Thema ist aktueller denn je. Welche Fertigstellungszahlen halten Sie für 2022 und 2023 für realistisch, insbesondre auch unter dem von Russland verhängten Gastlieferstopp? An welchen Stellschrauben kann und sollte die Politik bei diesem Thema drehen?

Buschmann: Das Ziel von 400.000 Neubauwohnungen pro Jahr war von Anfang an hoch gesteckt. Es ist unter den gegenwärtigen Bedingungen extrem ambitioniert. Wichtig ist, dass der Neubau insgesamt wieder in Fahrt kommt. In meinem Ministerium arbeiten wir an guten Lösungen im Mietrecht. Um das Bauen kümmert sich Ministerin Geywitz. Christian Lindner arbeitet daran, dass sich die Menschen die neu gebauten Wohnungen auch leisten können, indem er etwa die hart arbeitende Mittelschicht von der kalten Progression entlastet. Wir haben das Ziel, einen Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer einzuführen, den die Länder nutzen können, um den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu fördern. Das würde gezielt die Menschen ansprechen, die sich selbst den Traum einer kleinen Immobilie für sich selbst erfüllen wollen. Oft ist die ja auch ein Teil der privaten Altersvorsorge. Weitere Kostentreiber wie die Bürokratie im Baurecht wollen wir senken. Auch das modulare und serielle Bauen lässt sich durch Typengenehmigungen beschleunigen.

HuG: Zunehmend kommen auch Unternehmen aus dem Bereich der Bau- und Wohnungswirtschaft in prekäre Schieflage. Neben den bereits erwähnten Schwierigkeiten, verschärft die neuerliche Zinserhöhung der EZB den Druck auf den Kapitalmärkten und verteuert das Bauen noch einmal nachhaltig. In der Folge werden geplante Neubauvorhaben jetzt zurückgestellt, bereits begonnene Projekt eingefroren – auf den Baustellen stehen die Kräne still. Können Sie als Bundesjustizminister hier aktiv helfen, was können Sie tun? Reicht das von Ihnen öffentlich gemachte Vorhaben aus, den Prognosezeitraum für Unternehmen, die infolge der Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, zu verkürzen, damit bei einer Überschuldungsprüfung der Vorwurf der Insolvenzverschleppung nicht greift? Und glauben Sie, dass die vom Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium angesprochene „Strompreisbremse“ ein adäquates Instrument darstellt, den Herausforderungen zu begegnen?

Buschmann: Die von mir bereits vorgeschlagene Novelle des Insolvenzrechts ist kein Allheilmittel, aber sie leistet einen Beitrag zur Bewältigung der gegenwärtigen Krisensituation. Derzeit können die wenigsten Unternehmen absehen, wie sie in 12 Monaten dastehen werden. Deshalb ist es sinnvoll, den Prognosezeitraum im Insolvenzrecht auf 4 Monate zu verkürzen. Und diese Maßnahme steht natürlich nicht für sich allein. Die Energiepreise sind aktuell die größte Herausforderung: Wir brauchen schnell die Strompreisbreme und den Weiterbetrieb von Kernkraftwerken und Kohlekraftwerken. Unser Ziel ist es, die schlimmsten Verwerfungen abzumildern. Aber es hilft kein Schönreden: Die nächsten Monate werden für viele Menschen und für ihre Betriebe eine riesige Herausforderung; und nicht alle Mehrbelastungen können wir kompensieren. Denn das würde den Staat überfordern.

HuG: Kommunale Mietspiegel gelten als probates Mittel, die steigende Mietzinsentwicklung einzudämpfen. Dennoch hat diese Problematik längst die Ballungsräume verlassen und ist auch in den ländlichen Regionen angekommen. Sehen Sie in der großzügigeren Ausweisung von neuen Baulandflächen auch in Kleinst-Kommunen einen realistischen Ansatz der Wohnraumknappheit zu begegnen oder aber drohen damit neue und herausfordernde Aufgabenstellungen, die in den Großstädten bisher häufig nicht gelöst werden konnten? Stichworte hier: Mangelnde Infrastruktur, konkret zu wenig Kitaplätze, Schulneubauten bzw. -modernisierung, notwendiger Ausbau von ÖPNV und Digitalisierung.

Buschmann: Aufgabe der Politik ist es nicht, den Menschen den Traum vom eigenen Haus auszureden. Aufgabe der Politik ist es, sie bei der Realisierung dieses Traums zu unterstützen. In der Praxis gibt es dabei natürlich viel zu beachten: Umweltbelange genauso wie soziale und städtebauliche Belange. Dabei setzen wir auch auf eine Stärkung der Städtebauförderung – und für die Städte auf mehr Freiheiten, durch städtebauliche Instrumente, maßgeschneidert auf die Situation vor Ort, zu reagieren. Doch diese wichtigen Belange rechtfertigen keine Untätigkeit bei der Ausweisung von Bauland: Bauen bleibt das beste Rezept gegen steigende Mieten – und eine nachhaltige Stadtentwicklung ist möglich.

HuG: Neben der sog. „Kaltmiete“, sind es vor allem die Wohnnebenkosten, auch „Zweitmiete“ genannt, die nicht nur Geringverdienern, sondern inzwischen auch weiten Teilen des Mittelstandes viel abverlangt. Mehr als die Hälfte des Familieneinkommens geht fürs Wohnen drauf, an Altersvorsorge und Eigentumsbildung ist da kein Raum mehr. Glauben Sie die bisher seitens der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen werden ausreichend sein, um über den Winter zu kommen und was halten Sie für perspektivisch notwendig in der Zeit danach?

Buschmann: Der explosionsartige Anstieg der Energiepreise belastet, wie Sie richtig sagen, weite Teile der Bevölkerung erheblich: Nicht allein Haushalte mit geringem Einkommen. Deshalb haben wir in der Bundesregierung 3 Hilfspakete auf den Weg gebracht, von denen gerade auch die Mittelschicht profitieren wird – durch Einmalzahlungen, eine Strompreisbremse und durch einen Ausgleich der kalten Progression. Wir lassen niemanden in Not alleine. Das dringendste Anliegen bleibt: Die Preise müssen runter. Daher brauchen wir spürbar mehr Energiekapazität im Markt. Da darf es keine ideologischen Denkverbote geben.

HuG: Sicherlich. Vieles hängt von der weiteren Entwicklung der aktuell globalen Krisenherde ab, auf deren Verlauf die Bundesregierung nur wenig Einfluss nehmen kann. Aber dennoch: Wo wird Ihrer Meinung nach das liberale Profil dieser Bundesregierung bisher am deutlichsten sichtbar und welche ursprünglich formulierten Ziele kann die FDP in dieser Legislaturperiode noch umsetzen? Wo liegen die liberalen Prioritäten, außerhalb des aktuellen Krisenmanagements?

Buschmann: Als Freie Demokraten sind wir der Stabilitätsanker in der Bundesregierung. Ohne uns wären längst Steuern erhöht oder die Schuldenbremse gestrichen – wahrscheinlich sogar beides. In vielen Bereichen setzen wir wichtige Akzente der Modernisierung. Ich habe etwa kürzlich den Ländern angeboten, einen Digitalpakt für den Rechtsstaat aufzulegen. Mit bis zu 200 Millionen Euro wollen wir unsere Justiz digitaler machen und den Rechtsstaat stärken. Und eine liberale Handschrift hat auch das neue Corona-Schutzkonzept: Demnach wird es keine pauschalen Lockdowns geben, keine Schulschließung und keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen – weil wir die Grundrechte ernst nehmen. In der Strafrechtspolitik haben wir einen Neustart hin zu einer faktenorientierten Reformpolitik anstelle hektischem Aktionismus eingeleitet. In der Gesellschaftspolitik schließlich fahren wir einen Kurs der pragmatischen Modernisierung – indem wir beispielsweise das Namensrecht flexibilisieren und das Familienrecht an die gesellschaftliche Vielfalt anpassen. Unser Profil ist gut erkennbar, aber wichtiger ist: Wir halten das Land auf Kurs und stabil. Zum Abschluss noch einige landesspezifische Fragen:

HuG: Wie stehen Sie zur Schaffung eines Härtefallfonds für Niedersachsen, der einspringt, wenn Mieterhaushalte ihren Zahlungsverpflichtungen mit Mietzins und Nebenkosten nicht mehr nachkommen können. Sollte im Falle berechtigter Notfälle die staatliche Unterstützung dann direkt an die betroffenen Wohnungsgeber und/ oder Energieversorger gezahlt werden?

Buschmann: Durch die Vielzahl der Krisen und ihr Zusammenfallen, befinden wir uns wirklich in einer sehr besonderen Lage. Wir hatten bereits in den Entlastungspaketen auch Einmalzahlungen vereinbart, die die Menschen dieser Tage erreichen, die die Energiepreise ein wenig mit abfedern sollen. Zudem ermöglichen wir steuerfreie Zahlungen von Unternehmen an Beschäftigte in Höhe von bis zu 3.000 Euro. Ich weiß, dass in Niedersachsen über einen Härtefallfonds debattiert wird. Dabei müsste man natürlich sicherstellen, dass die Hilfen schnell und unkompliziert, aber gleichzeitig zielgerichtet bei den Betroffenen ankommen. Damit es für die Verursacher trotzdem Anreize zur Sparsamkeit gibt, müssten die entstandenen Kosten aber transparent ersichtlich gemacht werden. Aber das ist eine Frage, die im Land entschieden wird.

HuG: Um insbesondere auch jungen Familien wieder die Möglichkeit zu geben, Altersvorsorge zu betreiben bzw. Eigentum zu bilden und auf diesem Weg den Wohnungsmarkt zu entlasten, gibt es Forderungen, die die Befreiung von der Grunderwerbsteuer für die erste, eigene selbstgenutzte Immobilie vorsehen. Also eine Reduzierung der baulichen Gesamtkosten, inklusive vieler öffentlicher Kosten, die mit dem Erwerb bzw. Neubau eines Wohngebäudes einhergehen. Hier wurden zuletzt in Summe Preissteigerungen von bis zu 20 Prozent beobachtet. Wie stehen Sie zu dieser Überlegung?

Buschmann: Besonders junge Familien und Bürger mit kleinem und mittlerem Einkommen haben es immer schwerer, Wohneigentum zu erwerben. Wir wollen die Menschen bei ihrem Weg in die Unabhängigkeit unterstützen und die Schaffung von Wohneigentum stärker fördern, indem wir einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einführen. Der Gedanke dabei ist, dass jeder für die erste privat genutzte Immobilie einen Freibetrag von 500.000 Euro erhalten soll. Aber natürlich ist auch eine Senkung des Steuersatzes eine Möglichkeit, mehr Anreize für Eigentum zu schaffen. Das Ziel muss es sein, mehr Menschen zu ermöglichen, Eigentum zu erwerben und sich so für das Alter abzusichern.

HuG: Ein anhaltender Trend ist bei vielen niedersächsischen Kommunen zu beobachten: Bei der Erschließung von neuen Baugebieten werden die Bauträger und Investoren verpflichtet, auch Kindergärten gleich mit zu errichten. Das verteuert dann den Wohnungsbau für jeden neuen Bauherrn durchschnittlich um bis zu 150,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Entwicklung zu stoppen und zurück zu einer auch haushaltstechnisch wieder klar strukturierten Aufgabenverteilung zu kommen?

Buschmann: Um den ansteigenden Mietpreisen zu begegnen, müssen wir die Wurzel des Problems anpacken und den gravierenden Wohnraummangel bekämpfen. Hierzu müssen wir mehr und vor allem schneller bauen. Immer mehr Auflagen und Anforderungen im Landesrecht verlangsamen und verteuern den Wohnungsbau hingegen zusätzlich. Klassisch öffentliche Aufgaben dürfen nicht einfach auf private Bauträger und Investoren abgewälzt werden. Vielmehr müssen die Kommunen bei der Ausweisung und Erschließung neuer Baugebiete stets bereits die notwendige und erforderliche Infrastruktur in ihren Haushalten mitberücksichtigen.

HuG: In Niedersachsen gibt es Bestrebungen, eine neue Landeswohnbaugesellschaft zu gründen. Dabei funktioniert das Miteinander der politischen Akteure mit den privaten, oftmals mittelständischen Unternehmen der Wohnungswirtschaft bestens. Andere Bundesländer blicken deshalb neidvoll auf das politische Zusammenwirken an der Leine. Was erfordert dann, Ihrer Meinung nach, eine neue Landesbehörde und was könnte die anders und eventuell besser machen als die privat organisierten Unternehmen des Immobiliensektors? Wie stehen Sie zu solchen Überlegungen?

Buschmann: Bei einer zentralen Steuerung des Wohnungsbaus bin ich als Liberaler immer erstmal sehr skeptisch. Die FDP in Niedersachsen spricht sich ja daher gegen die Schaffung einer solchen Landeswohnungsbaugesellschaft aus. Diese wäre kostspielig und ihre Wirkung gleichzeitig kaum spürbar. Regionale Akteure wie kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften kennen die Situation vor Ort besser und arbeiten wirkungsvoller. Zusätzlich müsste man bedenken, dass eine solche Gesellschaft Personal bei den Kommunen abwerben könnte, denen schon jetzt Personal in den Genehmigungsbehörden fehlt.

Foto: Alexander Kahle
Foto: Alexander Kahle

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