Veröffentlicht am 1. April 2024
Niedersachsens Wirtschafts- und Bauminister Olaf Lies sieht die Gründung der eigenen Landeswohnungsbaugesellschaft nicht in Konkurrenz zu bestehenden, überwiegend privatwirtschaftlich aufgestellten Wohungsbauunternehmen. (Foto: MW/Shino Photography)
Das Niedersächsische Kabinett hat jetzt grünes Licht für die Gründung einer eigenen Landeswohnungsgesellschaft gegeben. Die Gesellschaft kann damit zum Januar 2024 unter dem Namen „WohnRaum Niedersachsen GmbH“ ihre Tätigkeit aufnehmen. Vor dem Hintergrund der akuten und künftigen Bedarfslage, wird die Landeswohnungsgesellschaft als unmittelbar gestaltender Akteur auf dem Immobilienmarkt aktiv werden.
Die Gesellschaft soll bedarfsorientiert in Regionen mit hohem Bedarf, überwiegend im urbanen Raum, zusätzlichen bezahlbaren beziehungsweise geförderten Mietwohnraum in Niedersachsen entwickeln – immer in enger Abstimmung mit den Kommunen, dem Verband der Wohnungswirtschaft und den vor Ort aktiven öffentlichen und privaten Wohnungsgesellschaften. Dabei wird sich die Landeswohnungsgesellschaft als Partner im Verband der Wohnungswirtschaft an der Seite der Wohnungsbaugesellschaften positionieren und im gemeinsamen Miteinander von Kommunen und Wohnungsunternehmen am Markt agieren.
Die Landeswohnungsgesellschaft kann – je nach Projekt – dabei sowohl selbst als Bauherr, aber auch als kooperierender Projektpartner beziehungsweise bei kommunalen Projekten, die ohne die Gesellschaft unter den aktuellen Bedingungen keine Chance auf Realisierung haben, auftreten. Das wird in starkem Maße von den Möglichkeiten und Bedarfen vor Ort abhängig sein. Der überwiegende Teil des künftigen Wohnungsbestandes wird im sozial geförderten Segment mit Quadratmeterpreisen zwischen 6,00 Euro bis etwa 7,50 Euro (heutiger Preisstand) entstehen.
Ein kleinerer Anteil des Wohnraums wird im freifinanzierten Bereich im mittleren Mietpreissegment, die ohne Wohnberechtigungsschein angemietet werden können, realisiert werden. Organe der Gesellschaft werden die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und ein Beirat sein. Die Gesellschaft wird von einem Geschäftsführer geleitet werden. Für die Gründungsphase besteht die Gesellschaft aus einer bewusst schlanken Managementstruktur. Leistungen des operativen Geschäftsbetriebs sollen zunächst weitestgehend an externe Dienstleister vergeben werden.
Dazu gehören beispielsweise die Wohnungsverwaltung und die technische Gebäudebewirtschaftung.
Niedersachsens Bauminister Olaf Lies betonte, dass es eine der aktuell zentralen, gesellschaftlichen Aufgaben sei, mehr und vor allem günstigeren Wohnraum zu schaffen: „Wie es um den Markt derzeit bestellt ist, hat uns der gerade vorgestellte Wohnungsmarktbericht noch einmal gezeigt: Allein bis 2040 werden rund 147.000 zusätzliche Geschosswohnungen benötigt. Wir packen das daher als Landesregierung mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen an. Wir setzen die maßgeblichen Punkte des Bau-Turbo-Paktes mit dem Bund um, mit dem Baulandmobilisierungsgesetz erleichtern wir den Kommunen die Ausweisung von Bauland, mit der Novelle der Bauordnung wollen wir Bauen erleichtern und damit schneller und günstiger machen.
Und mit der neuen Landeswohnungsgesellschaft schaffen wir einen Akteur und Partner auf dem Wohnungsmarkt, der in neuen Wohnraum investiert. Wir wollen mit dieser Gesellschaft als Teil dieses Gesamtpaketes einen Beitrag erbringen, in einer Zeit, in der die Lebenshaltungskosten zuletzt immer weiter gestiegen sind. Unser Ziel insgesamt muss es sein, dass sich die Kosten für das Wohnen zumindest wieder stabilisieren und guter Wohnraum für alle in ausreichendem Maße und bezahlbar vorhanden ist. Diese Gesellschaft kommt daher jetzt zu einem absolut richtigen und auch für den Markt wichtigen Zeitpunkt.“
Markteintritt mit 100 Mio. Euro
Vorbehaltlich der Kapitalzuweisung in Höhe von 100 Millionen Euro durch den Niedersächsischen Landtag, wird sich die Gesellschaft mit einem soliden, wirkungsvollen und realistischen Markteintritt auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt in Niedersachsen etablieren. Durch die Startkapitalzuweisung in Höhe von 100 Millionen Euro besteht unter aktuellen Bedingungen die Möglichkeit, zunächst einen Wohnungsbestand von etwa 1.600 landeseigenen Wohnungen aufzubauen.
Hierfür ist ein Gesamtinvestitionsvolumen – aufgestockt durch Kredite des freien Kapitalmarktes und der Wohnraumförderung – von 413 Millionen Euro notwendig. Die neue Landeswohnungsgesellschaft wird so dafür auch die Möglichkeit haben, Projekte über Geld am freien Kreditmarkt und mit Mitteln der Wohnraumförderung weiter finanzieren zu können. Minister Lies abschließend: „Die Mittel, die wir dort investieren, nutzen nicht nur den Mietern, sondern sie dienen dem Aufbau eines landeseigenen Immobilienportfolios durch die Landeswohnungsgesellschaft und schaffen gleichzeitig nachhaltige Vermögenswerte für das Land Niedersachsen.“