Gerichtsurteile zu Schnee und Eis
Immobilieneigentümern ist zu raten, sich vor Beginn der kalten Jahreszeit für das zu wappnen, was auf sie zukommt. Denn die Verkehrssicherungspflicht sieht unter anderem vor, dass man den Bürgersteig und Zugänge zum Haus, die von Fremden benutzt werden, von Schnee und Eis befreit. Auch vom Dach kann Gefahr ausgehen, wenn ein Lawinenabgang droht oder Eiszapfen herabstürzen könnten. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile zusammengestellt.