Achtung, Stolperfalle!
Fußgänger müssen gründsätzlich auf den Gehweg achten: Wenn jemand auf Bürgersteigen, auf Haustreppen und in Fluren von Wohnanlagen stolpert und verunglückt, dann stellt sich schnell die Frage, ob hier ein Grundstückseigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt haben könnte. Ob also der Untergrund zu glatt, zu rutschig oder zu uneben war.