Gebäudeenergiegesetz: Das sollten Sie wissen!

Veröffentlicht am 1. Oktober 2020

Hausbesitzer, die auf moderne Öl-Brennwerttechnik setzen und ihre Heizung modernisieren, sparen Brennstoff und Heizkosten ein. (Foto: IWO)

Schon am 1. November 2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es führt mehrere bisher geltende Regelungen zusammen und berücksichtigt auch Inhalte aus dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung. Für Häuser mit einer Ölheizung gibt es darin neue Bestimmungen. Was für Eigentümer solcher Immobilien besonders wichtig ist und unbedingt beachtet werden sollte, erläutert das Institut für Wärme und Mobilität (IWO).

Vorab ein ganz wichtiger Punkt: Bestehende Ölheizungen dürfen weiter betrieben und modernisiert werden. „Es gibt kein Ölheizungsverbot, lediglich eine Zusammenführung bestehender und neuer Auflagen, die Eigentümer zu berücksichtigen haben“, berichtet IWO-Geschäftsführer Adrian Willig. „Bis einschließlich 2025 können bereits bestehende Heizkessel auch ohne weitere Maßnahmen gegen moderne Öl-Brennwertgeräte ausgetauscht werden.“ Lediglich für Hausbesitzer in Baden-Württemberg gelten andere Regeln: Dort sind bereits heute die Vorgaben des landesspezifischen Erneuerbare Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zu beachten. In Hamburg ist die Gültigkeit landeseigener Bestimmungen derzeit noch unklar.

Ölheizungen: Einbau auch nach 2025 möglich

Auch nach 2025 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das könnten zum Beispiel Solarthermieanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein ist auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.

Austauschpflicht: Bestehende Regelung gilt weiterhin

Bezüglich der maximalen Betriebszeit älterer Öl- und Gasheizungsanlagen gelten auch künftig die bislang durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegebenen Bestimmungen. Das bedeutet eine maximale Laufzeit von 30 Jahren. Ausnahmeregelungen gibt es hier jedoch weiterhin für Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. In solchen Fällen greift die Austauschverpflichtung für 30 Jahre alte Heizkessel nur im Falle eines Eigentümerwechsels. Ausgenommen von dieser Pflicht sind auch Heizgeräte mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik.

Wird die Heizung zum Hybridsystem, können für die erneuerbare Komponente staatliche Fördermittel beantragt werden. (Foto: IWO)

Ölheizungen werden nicht verboten - bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben und auch modernisiert werden. (Foto: IWO)

Modernisierung lohnt sich

Grundsätzlich sind Eigentümer, deren Heizung in die Jahre gekommen ist, jedoch gut beraten, über eine baldige Modernisierung nachzudenken. „Für Gebäude mit einer Ölheizung ist dabei der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts oftmals die günstigste Option“, so Willig. „Der Heizölbedarf kann so gegenüber einem alten Kessel deutlich reduziert werden.“ Die direkte Einbindung erneuerbarer Energien, etwa in Form einer Solaranlage, helfe dabei, die CO2-Emissionen des Eigenheims weiter zu verringern.

Staatliche Förderung für Hybridanlagen

„Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es auch weiterhin staatliche Fördergelder“, erklärt Adrian Willig. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel der einer Solaranlage, mit 30 Prozent der Investitionskosten.

Erneuerbare Energien auch im 2. Schritt integrierbar

Zusätzlich gibt es auch immer wieder nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern. Und die erneuerbaren Energien, wie Solaranlagen, können auch – unabhängig von der eigentlichen Heizungsmodernisierung – in einem zweiten Schritt integriert werden.

Mit Hochdruck wird zudem an alternativen treibhausgas-armen beziehungsweise CO2-neutralen flüssigen Brennstoffen gearbeitet. „Durch mehr Effizienz, moderne Hybridtechnologie und solche neuen Future Fuels können auch Gebäude mit einer Ölheizung die Klimaziele erreichen“, unterstreicht der IWO-Geschäftsführer. Und weiter ergänz Willig: „Dass dies in der Praxis auch wirklich funktioniert, zeigen bereits heute etliche Modellprojekte unseres Instituts.“

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