Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude

Veröffentlicht am 4. Januar 2022

Foto: Janina Snatzke / REA

Der Niedersächsische Landtag hat Anfang November eine Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beschlossen. Darin wird in §32a künftig eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude festgesetzt - neue Wohngebäude müssen für den Einsatz von PV vorbereitet werden. Die Regelung gilt ab 2023.

Auf allen bisher überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden mit mehr als 75m² Dachfläche, für die ab 2023 ein Bauantrag, ein Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung oder eine Mitteilung nach § 62 eingereicht wird, muss dann auf mindestens 50% der Dachfläche eine Solaranlage errichtet werden – egal ob zur Strom- oder zur Wärmeerzeugung.

Alle anderen Gebäude (also auch Wohngebäude) müssen PV-Ready sein, das heißt, das Tragwerk muss für eine spä-tere Solarenergienutzung ausreichend stabil sein und es
müssen Leitungskorridore und Platz für zugehörige technische Ausrüstung vorgesehen werden.

Die Regelungen wurden bewusst einfach gehalten, um seitenlange Definitionen etwa von „Nutzbarer Dachfläche” und etwaiger Ausnahmetatbestände zu vermeiden. Als Ausnahme wird lediglich akzeptiert, wenn andere öffentlich-rechtliche Pflichten wie z.B. der Denkmalschutz dagegen sprechen, die Errichtung im Einzelfall technisch unmöglich ist (hier braucht es viel Phantasie, um solche Fälle zu konstruieren) sowie die Errichtung im Einzelfall wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Bei der Beurteilung von Letzterem will man sich laut Begründung an Regelungen in anderen Bundesländern (z.B. Hamburg, Berlin) orientieren. Hier wird eine Amortisation unter 20 Jahren als wirtschaftlich vertretbar angesehen. Außerdem wird darauf verwiesen, dass man die Fläche auch Dritten für Pacht- oder Contractingmodelle anbieten kann. Lothar Nolte, Geschäftsführer der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen: „Solaranlagen waren in den letzten Jahren fast immer wirtschaftlich attraktiv. Trotz dieses Anreizes, blieben die meisten Dächer von Neubauten in Niedersachsen bisher leer. Deshalb ist die neue Verpflichtung jetzt ein folgerichtiger Schritt”.

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